Über zwei weitere Leistungsarten „Tarife“ und „Gebühren“ können Anwälte Tarifposten verwalten. Für die Erfassung von Tarifposten und Gebühren wird ein Streitwert (inkl. allfälligem Streitgenossenzuschlages) vorausgesetzt, den Sie neu ebenfalls im M2 erfassen können.